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Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge pro Halbjahr lt. Beschluss der Mitgliederversammlung am 21. November 2016

Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt seit 2013 durch Einzug vom Konto, dies wurde in der Mitgliederversammlung 2012 beschlossen. Der Beitrag für das erste Halbjahr (01.01. bis 30.06.) wird am 01. März eingezogen und der Beitrag für das zweite Halbjahr (01.07. bis 31.12.) wird am 01. September eingezogen. 
Jedes neue Mitglied füllt den Aufnahmeantrag und die Einzugsermächtigung ordnungsgemäß aus.

Mitglieder

1. Mitglied

2. Mitglied

3. Mitglied

Kinder, Jugendliche

60,00 €

60,00 €

60,00 €

Arbeitslose, Rentner

36,00 €

30,00 €

24,00 €

Auszubildende, Studenten

36,00 €

30,00 €

24,00 €

Berufstätige

45,00 €

39,00 €

33,00 €

Fördernde (passive Mitglieder)

12,00 €

12,00 €

12,00 €

 

 

 

 

Aufnahmegebühren (Einzug beim ersten Beitragseinzug) 

Kinder, Jugendliche

2,50 €

 

 

Erwachsene

5,00 €